Demontagen von Hartfaserzementasbest nach TRGS 519.
Asbestdemontagen und Fachgerechte Entsorgung inkl. Nachweis in Form des Übernahmescheins, welcher elektronisch erstellt wird und dem zuständigen Amt übermittelt wird.
Fachgerechte Demontage und Entsorgung
Beim Umgang mit Asbest müssen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe eingehalten werden. Die Asbestdemontage und die Entsorgung darf nur von Firmen durchgeführt werden, welche die Sachkunde nach TRGS 519 nachweisen können.
Unser Personal ist für Asbestdemontagen geschult und nimmt regelmäßig an den erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen und sicherheitstechnischen Unterweisungen teil.
Die Auflage zur Nachschulung der Sachverständigen im 6jährigen Rhythmus sind ebenfalls erfüllt.
Die Anmeldung beim zuständigen Umweltamt erfolgt für jede Baustelle.
Wie erkenne ich Asbest?
Asbest ist mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen und kann nur mit einer Analyse genau bestimmt werden.
In den Jahren von 1900 bis 1993 ist die Wahrscheinlichkeit, Asbest vorzufinden, sehr hoch.
Das Verbot zur Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Baumaterialien trat 1993 in Kraft.
Asbest wurde bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland in sehr vielen Baumaterialien verwendet. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und Isolierfähigkeit galt es lange Zeit als Wunderfaser und wurde zur Dacheindeckung oder Fassadenverkleidung, aber auch bei Bodenbelägen, Rohr- und Wandverkleidungen verwendet.
Schon kleinste Fasern können sich in der Lunge absetzen und eine krebserzeugende Wirkung haben.
Daher ist der fachgerechte Umgang mit Asbest so wichtig.